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Gesundheitsrisiken von Naphthalin

Naphthalin wird häufig mit Gerüchen nach Teer oder Mottenkugeln in Verbindung gebracht und sorgt verständlicherweise für Verunsicherung. Tatsächlich hängt das gesundheitliche Risiko jedoch nicht allein vom Stoff selbst ab, sondern vor allem von der Konzentration in der Raumluft und der Dauer der Exposition.

 

Dieses Kapitel erklärt, wie Naphthalin heute bewertet wird und weshalb zwischen Geruchsbelästigung und Gesundheitsgefährdung unterschieden werden muss.

Kurzfassung: Naphthalin wird als Stoff mit möglicher krebserzeugender Wirkung eingestuft. Für die gesundheitliche Bewertung eines Gebäudes ist jedoch nicht die Stoffeigenschaft allein entscheidend, sondern die tatsächliche Konzentration in der Raumluft sowie die Dauer der Exposition. Die heute angewendeten Richtwerte von WHO, UBA und BAG ermöglichen eine wissenschaftlich fundierte Einordnung und bilden die Grundlage für Entscheidungen über weitere Massnahmen.

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Einstufung von Naphthalin

Naphthalin wird nach der europäischen CLP-Verordnung als Stoff eingestuft, der vermutlich Krebs erzeugen kann (Kategorie 2). Diese Einstufung beschreibt die grundsätzliche Gefährlichkeit des Stoffes, erlaubt jedoch keine Aussage darüber, ob in einem bestimmten Gebäude tatsächlich eine Gesundheitsgefährdung besteht.

Für die Beurteilung von Innenräumen ist deshalb entscheidend, wie hoch die Konzentration in der Raumluft ist und wie lange sich Personen darin aufhalten. Zwischen einer kurzzeitigen Exposition und einer lebenslangen Belastung besteht ein wesentlicher Unterschied.

Die Einstufung eines Stoffes und das tatsächliche Gesundheitsrisiko in einem Gebäude sind nicht dasselbe. Entscheidend ist immer die gemessene Raumluftkonzentration.

Beschwerden und Symptome

Erfahrungen aus belasteten Gebäuden zeigen, dass empfindliche Personen bereits bei vergleichsweise niedrigen Konzentrationen über Beschwerden berichten können. Dazu gehören unter anderem:

  • gereizte Augen

  • Reizungen der Schleimhäute

  • Kratzen im Hals

  • Kopfschmerzen

  • Übelkeit

  • allgemeines Unwohlsein

Diese Beschwerden sind unspezifisch und können auch andere Ursachen haben. Sie allein reichen deshalb nicht aus, um auf eine Naphthalinbelastung zu schliessen. Gleichzeitig sollten wiederkehrende Beschwerden ernst genommen und fachlich abgeklärt werden.

In Schulen und Bürogebäuden fallen Belastungen häufig erst auf, weil sich mehrere Personen unabhängig voneinander über ähnliche Gerüche oder Beschwerden äussern.

Die Richtwerte

Belastbare Langzeitstudien am Menschen fehlen weitgehend. Deshalb stützen sich die heutigen Richtwerte auf tierexperimentelle Untersuchungen und berücksichtigen zusätzliche Sicherheitsfaktoren.

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfiehlt einen langfristigen Leitwert von 10 µg/m³. Dieser Wert gilt für eine lebenslange Exposition von 24 Stunden täglich über 70 Jahre.

Das Umweltbundesamt Deutschland hat diesen Wert als Richtwert I übernommen und zusätzlich einen Richtwert II von 30 µg/m³ definiert. Wird Richtwert II überschritten, können gesundheitliche Beeinträchtigungen nicht mehr sicher ausgeschlossen werden. Das Bundesamt für Gesundheit orientiert sich an dieser Bewertungsgrundlage auch für die Schweiz.

Zu beachten: Die Richtwerte beziehen sich auf eine dauerhafte Nutzung von Wohn-, Schul- oder Arbeitsräumen. Kurzfristige Aufenthalte sind nicht direkt mit diesen Bewertungsgrundlagen vergleichbar.

Geruch bedeutet nicht automatisch Gefahr (!)

Naphthalin besitzt einen charakteristischen Geruch, der häufig als Mottenkugeln, Teer, chemisch oder muffig beschrieben wird.

Viele Menschen nehmen diesen Geruch bereits bei Konzentrationen wahr, die deutlich unter den gesundheitlichen Richtwerten liegen. Umgekehrt kann eine Belastung vorhanden sein, obwohl einzelne Personen keinen auffälligen Geruch feststellen.

Geruch und gesundheitliche Bewertung dürfen deshalb nicht gleichgesetzt werden. Beide liefern unterschiedliche Informationen und müssen getrennt beurteilt werden.

Ob ein Raum als unangenehm empfunden wird, hängt auch von der individuellen Geruchsempfindlichkeit ab. Eine fachliche Beurteilung erfolgt deshalb immer anhand von Raumluftmessungen und nicht aufgrund des Geruchseindrucks allein.

Warum wird die Summe mehrerer Stoffe bewertet?

Bei belasteten Gebäuden tritt Naphthalin selten allein auf. Häufig werden gleichzeitig weitere leichtflüchtige polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe nachgewiesen. Einige dieser Stoffe besitzen ähnliche toxikologische Eigenschaften und tragen gemeinsam zur Belastung der Innenraumluft bei.

Aus diesem Grund basiert die heutige Bewertung auf dem Summenwert „Naphthalin nach UBA“. Dieses Vorgehen ermöglicht eine realistischere Einschätzung der tatsächlichen Belastung als die Betrachtung des Einzelstoffes Naphthalin allein.

Häufige Fragen

Bedeutet ein wahrnehmbarer Geruch automatisch eine Gesundheitsgefahr?

Nein. Gerüche können bereits bei Konzentrationen auftreten, die deutlich unter den gesundheitlichen Richtwerten liegen.

Sind Kinder empfindlicher?

Die heutigen Richtwerte berücksichtigen ausdrücklich empfindliche Personengruppen und dienen dem vorsorglichen Gesundheitsschutz.

Muss jedes belastete Gebäude sofort saniert werden?

Nein. Der Handlungsbedarf richtet sich nach der gemessenen Konzentration, der Nutzung des Gebäudes und der geltenden Bewertungsgrundlage. Nicht jede Belastung erfordert sofortige Sanierungsmassnahmen.

Sorgen Sie sich wegen der Raumluftqualität?

Eine fachgerechte Raumluftuntersuchung liefert objektive Messwerte und ersetzt Vermutungen oder Unsicherheiten. Sie bildet die Grundlage für eine sachliche Bewertung und allfällige weitere Schritte.

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